Navira Bau GmbH
Goethestraße 17
10625 Berlin
Geschäftsführung: Frau Fatemeh Yousefitala
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, Lieferungen und Leistungen der Navira Bau GmbH gegenüber Auftraggebern (Privat- und Geschäftskunden).
Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, die Navira Bau GmbH stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
Unsere Angebote sind freibleibend. Ein Vertrag kommt erst durch die schriftliche Auftragsbestätigung oder durch die tatsächliche Ausführung der Arbeiten durch die Navira Bau GmbH zustande.
Die Navira Bau GmbH erbringt Bau- und Handwerksleistungen nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik und gemäß den vertraglich vereinbarten Leistungsbeschreibungen.
Änderungen oder Zusatzleistungen bedürfen der schriftlichen Zustimmung beider Parteien.
Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zu zahlen, sofern keine andere Vereinbarung getroffen wurde.
Bei Zahlungsverzug ist die Navira Bau GmbH berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe gemäß §288 BGB zu berechnen.
Die Haftung der Navira Bau GmbH richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften, soweit in diesen AGB nichts anderes bestimmt ist.
Für Schäden, die durch einfache Fahrlässigkeit verursacht wurden, haftet die Navira Bau GmbH nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten).
Die Haftung für Folgeschäden, entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte gemäß §§ 633 ff. BGB.
Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung schriftlich anzuzeigen.
Die Gewährleistungsfrist für Bauleistungen beträgt 5 Jahre gemäß § 634a Abs. 1 Nr. 2 BGB, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
Der Auftraggeber kann vom Vertrag nur zurücktreten, wenn ein wichtiger Grund vorliegt oder die Navira Bau GmbH eine vereinbarte Leistung trotz angemessener Nachfrist nicht erbringt.
Im Falle eines Rücktritts oder einer Kündigung durch den Auftraggeber ist die Navira Bau GmbH berechtigt, die bis dahin erbrachten Leistungen sowie entstandene Kosten in Rechnung zu stellen.
Die Navira Bau GmbH ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigem Grund zu kündigen, insbesondere wenn der Auftraggeber seine Mitwirkungspflichten verletzt oder sich in Zahlungsverzug befindet.
Die Navira Bau GmbH verarbeitet personenbezogene Daten ihrer Kunden ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG).
Personenbezogene Daten (wie Name, Adresse, Telefonnummer, E-Mail-Adresse, Bankverbindung, Bauobjektdaten) werden nur erhoben, gespeichert und verarbeitet, soweit dies zur Begründung, Durchführung oder Beendigung eines Vertragsverhältnisses erforderlich ist.
Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur, wenn dies zur Vertragserfüllung notwendig ist (z. B. an Subunternehmer, Lieferanten oder Steuerberater) oder eine gesetzliche Verpflichtung besteht.
Kunden haben jederzeit das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung oder Einschränkung der
Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten gemäß Art. 15–20 DSGVO.
Anfragen hierzu können an
info@navirabau.de
gerichtet werden.
Weitere Informationen finden sich in der separaten Datenschutzerklärung auf unserer Website.
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus Vertragsverhältnissen zwischen den Parteien ist Berlin, sofern der Auftraggeber Kaufmann im Sinne des HGB ist.
Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.